ges. Krankenkassen
Die über 200 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unterliegen je nach Zuständigkeitsgebiet der Rechtsaufsicht verschiedener Bundes- oder Länderbehörden. Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, wer Mitglied einer gesetzliche Krankenkasse werden darf bzw. muss.
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