ges. Krankenkassen

Die über 200 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unterliegen je nach Zuständigkeitsgebiet der Rechtsaufsicht verschiedener Bundes- oder Länderbehörden. Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, wer Mitglied einer gesetzliche Krankenkasse werden darf bzw. muss.