Grundlagen
Die meisten Mitglieder der Krankenkassen sind Pflichtmitglieder. Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle angestellten Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Versicherungspflicht-Grenze liegt. Diese Grenze liegt im Jahr 2009 bei einem Jahresgehalt von 48.600,- € (4.050,- € monatlich).
Angestellte mit einem Gehalt über dieser Grenze, Beamte und Selbstständige können sich privat versichern, oder unter bestimmten Voraussetzungen als freiwillig Versicherter einer gesetzlichen Krankenkassen beitreten.
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