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Wahltarife

Einer der Kernpunkte der Gesundheitsreform ist, dass die Krankenassen ihren Mitgliedern Wahltarife anbieten können, die sonst nur im Rahmen von Privaten Krankenversicherungen angeboten werden:

  • Selbstbehalt
    Das Mitglied erhält von der Krankenkasse einen bestimmten Betrag. Dafür verpflichtet es sich, Behandlungskosten zu einem Teil selbst zu tragen.
  • Beitragsrückerstattung
    Bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen kann die Krankenkasse bis zu einem Zwölftel des Jahresbeitrags zurückerstatten.
  • Bonustarife für die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen
    Die Krankenkassen müssen für die Teilnahme an speziellen Versorgungsmaßnahmen (z. B. Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten, DMP) Sondertarife anbieten.

Achten Sie bei der Entscheidung für einen Wahltarif darauf, dass sich unter Umständen die Mindestversicherungszeit bei der Krankenkasse von 18 Monaten auf 3 Jahre erhöht, und Sie erst nach dieser Zeit die Krankenkasse wieder wechseln können.

Einen Wahltarifvergleich bietet unser Beitragsrechner.

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