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Private Krankenversicherung

Bestimmte Personengruppen (Selbstständige, Freiberufler, Beamte) sind von der Pflichtmitgliedschaft in den Gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen. Sie können sich privat gegen Krankheit versichern.

Bislang bestand die Möglichkeit, auch ganz auf eine Krankenversicherung zu verzichten.  Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) sieht ab dem 1.1.2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht vor.

 


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